AFD Spitze Alice Weidel und Tino Chrupalla
Doppelte Diät für AfD-Spitze:

Glaubwürdigkeitsproblem auf Steuerzahlerkosten?

Die AfD predigt gerne von Sparsamkeit und dem Ende des „politischen Selbstbedienungsladens“ – doch ihre eigene Fraktionsführung macht es anders. Wie t-online berichtet, haben sich Alice Weidel und Tino Chrupalla gerade eine kräftige Gehaltserhöhung genehmigen lassen – finanziert aus öffentlichen Mitteln. Ein Affront gegen die eigenen Prinzipien?

12.000 Euro Grundgehalt – plus 12.000 Euro obendrauf

AfD-Fraktionschefs Weidel und Chrupalla erhalten bereits rund 12.000 Euro monatlich als Abgeordnetendiät. Künftig kommt eine Funktionszulage in gleicher Höhe dazu – also 24.000 Euro pro Monat. Bisher lag die Zulage bei 50 %, nun bei satten 100 %. Auch der Rest des Fraktionsvorstands profitiert: Stellvertreter und Geschäftsführer bekommen statt bisher 25 % nun 50 % Zulage (ca. 6.000 Euro extra).

„Unverschämt“ – Kritik kommt aus den eigenen Reihen

Die Entscheidung wurde in einer Fraktionssitzung durchgewinkt – angeblich ohne vorherige detaillierte Offenlegung der Zahlen. Ein AfD-Abgeordneter nennt die Erhöhung „unverschämt“, ein anderer gibt zu: „Ich war erschrocken.“ Doch namentlich äußern will sich keiner der Kritiker. Die Fraktionsführung rechtfertigt die Erhöhung mit der „signifikant erhöhten Arbeitsbelastung“ und verweist auf die doppelte Fraktionsgröße. Zudem solle die „finanzielle Kompensation“ für Anfeindungen und Bedrohungen gegen AfD-Politiker ausgeglichen werden.

Steuergelder statt Parteikasse: Wo bleibt die Glaubwürdigkeit?

Das Problem: Die Fraktionsgelder stammen nicht aus der Parteikasse, sondern aus öffentlichen Mitteln – also vom Steuerzahler. Diese Gelder sind zweckgebunden für parlamentarische Arbeit gedacht, nicht für parteiinterne Aufstockungen. Die AfD, die sich als Anti-Establishment-Partei inszeniert, nutzt damit genau die Mechanismen, die sie an anderen anprangert.

Fazit: Doppelmoral unter der Lupe

Die AfD fordert Sparsamkeit – doch ihre Spitzenpolitiker gönnen sich luxuriöse Aufschläge auf Steuerkosten. Das untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern wirft die Frage auf: Wie ernst meint es die Partei wirklich mit ihrem Kampf gegen „politische Privilegien“? Wenn selbst die eigenen Abgeordneten die Gehaltserhöhung als „unverschämt“ bezeichnen, sollte das ein Weckruf sein – nicht nur für die Wähler, sondern auch für die Partei selbst.

Die Fraktionsgelder werden aus öffentlichen Mitteln, also letztendlich vom Steuerzahler, finanziert. Diese Gelder dienen der Erfüllung der Aufgaben der Fraktionen und sind nicht für Parteizwecke bestimmt. 

Die Finanzierung der Fraktionen erfolgt durch öffentliche Mittel, die sowohl aus dem Bundeshaushalt (für Bundestagsfraktionen) als auch aus kommunalen Haushalten (für Fraktionen in Kommunalparlamenten) stammen. 

Systemwechsel nötig: Zulagen gehören in die Parteikasse – bei allen

Dass auch andere Parteien Funktionszulagen an Fraktionsspitzen zahlen, ändert nichts am Kernproblem: Solche Aufschläge sollten grundsätzlich aus der Parteikasse finanziert werden – und nicht aus Steuergeldern. Die aktuelle Praxis, ob bei AfD, CDU, SPD oder Grünen, untergräbt das Vertrauen in die Politik. Denn Fraktionsgelder sind für parlamentarische Arbeit gedacht, nicht für interne Gehaltsaufbesserungen. Wenn die AfD nun – trotz aller Sparsamkeits-Rhetorik – denselben Weg geht, offenbart das nicht nur ihre Doppelmoral, sondern zeigt ein grundlegendes Versagen: Es fehlt an verbindlichen Regeln, die solche Zulagen aus öffentlichen Mitteln verbieten. Die Lösung kann nur sein: Wer Extrazahlungen an Funktionäre leisten will, muss dies aus Parteispenden oder Mitgliedsbeiträgen tun – nicht auf Kosten der Steuerzahler. Bis das geschieht, bleibt der „politische Selbstbedienungsladen“ für alle offen.


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